Jetzt Remonstrieren, Grenzkontrolle
Hier findest Du eine Formulierungshilfe für dein Remonstrationsschreiben. Mit untenstehendem Formular kannst Du Dir das Remonstrationsschreiben auch direkt als PDF generieren, sodass du das Schreiben direkt an die entsprechende Stelle versenden kannst:
Textbausteine:
Sehr geehrter Herr/ sehr geehrte Frau …,
mit Schreiben/E-Mail vom … / in einer Unterredung am … wurde ich angewiesen, Grenzkontrollen an [Ort] durchzuführen.
Mit diesem Schreiben möchte ich gem. § 63 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz (oder: § 36 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz) formal gegen diese Anordnung remonstrieren, da ich Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anordnung habe.
Begründung:
Nach meiner Überzeugung steht diese Anweisung im Widerspruch zu geltendem EU- und Verfassungsrecht.
Der Schengener Grenzkodex erlaubt Binnengrenzkontrollen nur in Ausnahmefällen und erfordert eine konkrete Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Dies ist nach Ansicht verschiedener Experten aktuell nicht ersichtlich.
Nach Artikel 25 des Schengener Grenzkodex dürfen flächendeckende Grenzkontrollen nur auf zeitlich befristete, spezifische Bedrohungssituationen reagieren. Flächendeckende Kontrollen verletzten das Grundrecht auf Freizügigkeit, das in Artikel 11 des Grundgesetzes verankert ist und laufen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zuwider.
Die im öffentlichen Diskurs immer wieder vorgebrachte Argumentation einer „Notlage“ an den Grenzen, die eine Zurückweisung rechtfertigen soll, ist juristisch unhaltbar. Es gibt keine tatsächliche rechtliche Grundlage für eine pauschale Notlage, die die Zurückweisung von Schutzsuchenden ermöglichen würde. Auch in Zeiten erhöhten Migrationsdrucks bleibt der deutsche Staat verpflichtet, individuelle Asylverfahren durchzuführen und die Rechte der Schutzsuchenden zu wahren. Die Behauptung einer Notlage dient somit nicht als rechtfertigender Ausnahmegrund, der die Zurückweisungen legitimieren könnte.
Zudem befürchte ich, dass es im Rahmen der flächendeckenden Grenzkontrollen zu rechtswidrigen Zurückweisungen von Schutzsuchenden kommen kann. Diese halte ich aufgrund Deutschlands völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Verpflichtungen für rechtswidrig, da sie gegen Art 16a GG und Art 1 GG (Recht auf Asyl, Schutz der Menschenwürde) verstoßen. Zudem können sie gegen das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33) und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Zuletzt würden solche Zurückweisungen gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verstoßen.
Gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG bin ich als Beamter an die Verfassung und das Gesetz gebunden. Die Durchführung von flächendeckenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen, die gegen nationales und internationales Recht verstoßen, widerspricht diesen grundlegenden dienstlichen Pflichten. Das Beamtenrecht, insbesondere § 63 BBG, fordert mich auf, Weisungen, die als rechtswidrig erkannt werden, zu beanstanden.
Zusammenfassend sehe ich in der erteilten Anordnung zur Grenzkontrolle an der deutschen Grenze einen klaren Widerspruch zu meinen verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und dienstrechtlichen Pflichten. Daher remonstriere ich hiermit förmlich gegen die mir erteilte Weisung.
Ich bitte Sie, mir Ihre Stellungnahme zu dieser Angelegenheit schriftlich zukommen zu lassen. Sollte die Anordnung trotz dieser Remonstration aufrechterhalten werden, fordere ich die schriftliche Bestätigung der Weisung, um meine Haftung auszuschließen.
Ich bitte, den Eingang meiner Remonstration zu bestätigen.